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Anwalt für Ehevertrag in Wien die Finanzen frühzeitig regeln

Ihre Rechtsanwältin auf dem Gebiet des Familienrechts bietet eine ganzheitliche Beratung und vertritt Sie vor Gericht.

Es mag zu Beginn einer Liebesbeziehung unvorstellbar sein, aber leider dauert die große Liebe nicht ewig. Sollten sich die Partner, schließlich scheiden lassen wollen, kann es schnell zu einer teuren Angelegenheit werden. Aus diesem Grund wird empfohlen, vor der Eheschließung einen Ehevertrag mit einem Fachanwalt für Familienrecht zu vereinbaren, auch wenn es für viele unromantisch klingen mag.

Unsere Anwaltskanzlei in Wien bietet ein umfassendes Beratungsangebot, um Ihnen bei diesem wichtigen Schritt zu helfen. Schützen Sie Ihr Vermögen schon heute! Wir erstellen einen unterschriftsfähigen Ehevertrag, nach Ihren individuellen Bedürfnissen. 

Das sollten Sie zum Ehevertrag wissen

Im Folgenden beantworten wir einige Fragen, die unsere Mandanten uns oft stellen:

Was kostet ein Ehevertrag?

Für die Beratung und Aufsetzung eines Ehevertrages fallen Kosten an. Bitte kontaktieren Sie uns, um Auskunft über die Höhe des Honorars zu erhalten.

Was ist beim Ehevertrag zu beachten?

In einem Ehevertrag lassen sich nur finanzielle Dinge regeln. Es können Vereinbarungen über den Unterhalt während der Ehe und im Fall der Scheidung getroffen werden. Auch die Aufteilung des Vermögens im Fall einer Trennung oder Scheidung kann in einem Ehevertrag geregelt werden.

Was sind die Vor- und Nachteile eines Ehevertrages?

Nachteilig kann ein Ehevertrag für denjenigen sein, der finanziell schlechter gestellt ist, als der Partner.

Was ist beim Unterhalt zu beachten?

Ein Ehevertrag kann die Art, oder das Ausmaß des Unterhalts regeln, der im Falle einer Scheidung an den Ehepartner zu zahlen ist. Ein Ehevertrag, der den Verzicht beider Ehegatten auf nachehelichen Unterhalt vorsieht, ist aber sittenwidrig und somit nichtig.

Wann wird ein Ehevertrag wirksam?

Der Ehevertrag erlangt mit dem Scheidungsurteil Wirksamkeit.

Was ist die Gütertrennung?

In Österreich gilt der gesetzliche Güterstand der Gütertrennung. D.h., jeder Ehepartner bleibt auch während der Ehe Eigentümer seines eigenen Vermögens und verwaltet es selbst.

Wenn Sie einen Ehevertrag von uns erstellen lassen möchten, freuen wir uns auf Ihren Anruf! Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit unserer Kanzlei.

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