Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Kanzlei für Arzthaftungsrecht in Wien Ihre Rechtsanwältin mit fundierter Erfahrung

Rechtsberatung und gerichtliche Vertretung bei fehlerhafter Behandlung

Jeder Mensch kommt früher oder später in die Situation, sich einer ärztlichen Behandlung unterziehen zu müssen. Dabei können Fehler passieren. Das Arzthaftungsrecht schafft Abhilfe bei falscher Behandlung durch den Arzt und sichert Ihnen Schmerzensgeld. Unsere Kompetenzen liegen in der Beratung von Patienten, ob ein Behandlungsfehler vorliegen könnte, sowie in der Vertretung vor allen österreichischen Gerichten, falls dies erforderlich ist. Vertrauen Sie Mag. Ulrike Pöchinger aus Wien.

Was bedeutet der Begriff Arzthaftungsrecht?

Österreich verfügt über ein hervorragendes Gesundheitssystem. Dennoch können Behandlungsfehler passieren! Hier greift die Arzthaftung, die bei fehlerhaften Behandlungen oder unzureichender Patientenaufklärung Ansprüche auf Schadenersatz (Schmerzensgeld) gewährt.

Wichtige Aspekte der Arzthaftung sind daher:

  • Ist dem Arzt ein Behandlungsfehler unterlaufen

oder

  • hat er seine Aufklärungspflicht verletzt.

Im Rahmen des Arzthaftungsrechts prüfen wir Ihre Ansprüche detailliert und vertreten Sie bei Bedarf vor Gericht oder außergerichtlich. Lassen Sie sich beraten!

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit Ihrer Rechtsanwältin!

Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen, zum Beispiel auch zum Familienrecht, Fremden- und Staatsbürgerschaftsrecht oder Wirtschaftsstrafrecht? Dann vereinbaren Sie einen Termin für eine Rechtsberatung! Rufen Sie uns heute an oder kontaktieren Sie uns online. Wir stehen Ihnen gerne mit unserem umfassenden juristischen Rat zur Seite!

Zum Seitenanfang